Patentierungsprozess

Patentanmeldung ist eingereicht – wie geht's weiter?

Einleitung

Ausarbeitung der Patentanmeldung

Patentanmeldung eingereicht

Schritt

3

von

3

Kurzer Überblick

Die Patentanmeldung ist nun eingereicht. Wir haben jetzt einen Anmelde- bzw. Prioritätstag. Ab diesem Datum wird die Neuheit deiner Erfindung beurteilt.

Normalerweise wird eine europäische Patentanmeldung beim EPA (Europäisches Patentamt) oder eine deutsche Patentanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingereicht.

Wichtig zu wissen: Wir haben noch kein Patent. Die Patentanmeldung durchläuft eine Formalprüfung, Recherche und anschließend die sachliche Prüfung. Je nach Amt (z.B. DPMA, EPA) unterscheiden sich die genauen Schritte und Fristen leicht. Du musst keine Fristen im Blick haben – wir informieren dich!

Tag 0

Prioritätsbegründende Anmeldung eingereicht (Erstanmeldung)

Patent Cooperation Treaty (deutsch: Patentzusammenarbeitsvertrag)

1 Jahr nach Erstanmeldung

Internationale Patentanmeldung (PCT) oder einzelne Landespatente einreichen

Innerhalb dieser 12 Monate können wir die ursprüngliche Anmeldung auf weitere Länder ausdehnen oder eine internationale Patentanmeldung einreichen.

Inhalt und Daten: Die bereits eingereichte Anmeldung darf inhaltlich nicht nachträglich mit „neuem" technischen Stoff erweitert werden. Was aber innerhalb der ersten 12 Monate möglich und sinnvoll ist: Zusätzliche Versuchsdaten und Belege erarbeiten, um die Erfindung zu untermauern.

18 Monate nach Erstanmeldung

Veröffentlichung der Patentanmeldung

ab diesem Zeitpunkt kann jeder öffentlich die Patentanmeldung einsehen.

30/31 Monate nach Erstanmeldung (nur nach einer PCT!)

Entscheidung über die Wahl der Länder aus den Vertragsstaaten der PCT-Anmeldung

Spätestens nach 30 bzw. 31 Monaten ab Prioritätstag müssen die Länder/Regionen aus dem PCT-Abkommen gewählt werden, in denen Patentschutz gelten soll.

20 bzw. 21 Jahre nach Erstanmeldung

Ablauf des Patentschutzes

Unser Ansatz

Wir erstellen die passende Schutzrechtsstrategie immer in Abstimmung mit Erfinder:innen und den Transferstellen der Hochschulen. So stellen wir sicher, dass deine Erfindung optimal geschützt wird – ohne unnötige Kosten und mit klarem Fokus auf die mit dir abgestimmten Ziele.

So geht's weiter

Bei Fragen zum weiteren Ablauf oder zu konkreten Fristen: Bitte wende dich an die Transferstelle deiner Hochschule oder BAYPAT. Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess.

English

Bayerische Patentalliant Erfindungscheck

Der BAYPAT Erfindungscheck ist ein praxisnaher Schritt-für-Schritt-Leitfaden der Bayerischen Patentallianz – für Forschende und alle, die Erfindungen im Hochschulkontext begleiten.

In drei interaktiven Modulen erfährst du, wie du eine Erfindung einordnen, sie verständlich beschreiben und was nach der Meldung im Patentierungsprozess wichtig ist – mit dem Leitmotiv: erst Schutz klären, dann publizieren.

Kontakt

Bayerische Patentallianz GmbH

Prinzregentenstr. 52

80538 München

Germany

© 2026 Bayerische Patentallianz GmbH

Patentierungsprozess

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Einleitung

Ausarbeitung der Patentanmeldung

Patentanmeldung eingereicht

Schritt

3

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Kurzer Überblick

Die Patentanmeldung ist nun eingereicht. Wir haben jetzt einen Anmelde- bzw. Prioritätstag. Ab diesem Datum wird die Neuheit deiner Erfindung beurteilt.

Normalerweise wird eine europäische Patentanmeldung beim EPA (Europäisches Patentamt) oder eine deutsche Patentanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingereicht.

Wichtig zu wissen: Wir haben noch kein Patent. Die Patentanmeldung durchläuft eine Formalprüfung, Recherche und anschließend die sachliche Prüfung. Je nach Amt (z.B. DPMA, EPA) unterscheiden sich die genauen Schritte und Fristen leicht. Du musst keine Fristen im Blick haben – wir informieren dich!

Tag 0

Prioritätsbegründende Anmeldung eingereicht (Erstanmeldung)

Patent Cooperation Treaty (deutsch: Patentzusammenarbeitsvertrag)

1 Jahr nach Erstanmeldung

Internationale Patentanmeldung (PCT) oder einzelne Landespatente einreichen

Innerhalb dieser 12 Monate können wir die ursprüngliche Anmeldung auf weitere Länder ausdehnen oder eine internationale Patentanmeldung einreichen.

Inhalt und Daten: Die bereits eingereichte Anmeldung darf inhaltlich nicht nachträglich mit „neuem" technischen Stoff erweitert werden. Was aber innerhalb der ersten 12 Monate möglich und sinnvoll ist: Zusätzliche Versuchsdaten und Belege erarbeiten, um die Erfindung zu untermauern.

18 Monate nach Erstanmeldung

Veröffentlichung der Patentanmeldung

ab diesem Zeitpunkt kann jeder öffentlich die Patentanmeldung einsehen.

30/31 Monate nach Erstanmeldung (nur nach einer PCT!)

Entscheidung über die Wahl der Länder aus den Vertragsstaaten der PCT-Anmeldung

Spätestens nach 30 bzw. 31 Monaten ab Prioritätstag müssen die Länder/Regionen aus dem PCT-Abkommen gewählt werden, in denen Patentschutz gelten soll.

20 bzw. 21 Jahre nach Erstanmeldung

Ablauf des Patentschutzes

Unser Ansatz

Wir erstellen die passende Schutzrechtsstrategie immer in Abstimmung mit Erfinder:innen und den Transferstellen der Hochschulen. So stellen wir sicher, dass deine Erfindung optimal geschützt wird – ohne unnötige Kosten und mit klarem Fokus auf die mit dir abgestimmten Ziele.

So geht's weiter

Bei Fragen zum weiteren Ablauf oder zu konkreten Fristen: Bitte wende dich an die Transferstelle deiner Hochschule oder BAYPAT. Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess.

Bayerische Patentalliant Erfindungscheck

English

Der BAYPAT Erfindungscheck ist ein praxisnaher Schritt-für-Schritt-Leitfaden der Bayerischen Patentallianz – für Forschende und alle, die Erfindungen im Hochschulkontext begleiten.

In drei interaktiven Modulen erfährst du, wie du eine Erfindung einordnen, sie verständlich beschreiben und was nach der Meldung im Patentierungsprozess wichtig ist – mit dem Leitmotiv: erst Schutz klären, dann publizieren.

Kontakt

Bayerische Patentallianz GmbH

Prinzregentenstr. 52

80538 München

Germany

© 2026 Bayerische Patentallianz GmbH

Patentierungsprozess

Patentanmeldung ist eingereicht – wie geht's weiter?

Einleitung

Ausarbeitung der Patentanmeldung

Patentanmeldung eingereicht

Schritt

3

von

3

Kurzer Überblick

Die Patentanmeldung ist nun eingereicht. Wir haben jetzt einen Anmelde- bzw. Prioritätstag. Ab diesem Datum wird die Neuheit deiner Erfindung beurteilt.

Normalerweise wird eine europäische Patentanmeldung beim EPA (Europäisches Patentamt) oder eine deutsche Patentanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingereicht.

Wichtig zu wissen: Wir haben noch kein Patent. Die Patentanmeldung durchläuft eine Formalprüfung, Recherche und anschließend die sachliche Prüfung. Je nach Amt (z.B. DPMA, EPA) unterscheiden sich die genauen Schritte und Fristen leicht. Du musst keine Fristen im Blick haben – wir informieren dich!

Tag 0

Prioritätsbegründende Anmeldung eingereicht (Erstanmeldung)

Patent Cooperation Treaty (deutsch: Patentzusammenarbeitsvertrag)

1 Jahr nach Erstanmeldung

Internationale Patentanmeldung (PCT) oder einzelne Landespatente einreichen

Innerhalb dieser 12 Monate können wir die ursprüngliche Anmeldung auf weitere Länder ausdehnen oder eine internationale Patentanmeldung einreichen.

Inhalt und Daten: Die bereits eingereichte Anmeldung darf inhaltlich nicht nachträglich mit „neuem" technischen Stoff erweitert werden. Was aber innerhalb der ersten 12 Monate möglich und sinnvoll ist: Zusätzliche Versuchsdaten und Belege erarbeiten, um die Erfindung zu untermauern.

18 Monate nach Erstanmeldung

Veröffentlichung der Patentanmeldung

ab diesem Zeitpunkt kann jeder öffentlich die Patentanmeldung einsehen.

30/31 Monate nach Erstanmeldung (nur nach einer PCT!)

Entscheidung über die Wahl der Länder aus den Vertragsstaaten der PCT-Anmeldung

Spätestens nach 30 bzw. 31 Monaten ab Prioritätstag müssen die Länder/Regionen aus dem PCT-Abkommen gewählt werden, in denen Patentschutz gelten soll.

20 bzw. 21 Jahre nach Erstanmeldung

Ablauf des Patentschutzes

Unser Ansatz

Wir erstellen die passende Schutzrechtsstrategie immer in Abstimmung mit Erfinder:innen und den Transferstellen der Hochschulen. So stellen wir sicher, dass deine Erfindung optimal geschützt wird – ohne unnötige Kosten und mit klarem Fokus auf die mit dir abgestimmten Ziele.

So geht's weiter

Bei Fragen zum weiteren Ablauf oder zu konkreten Fristen: Bitte wende dich an die Transferstelle deiner Hochschule oder BAYPAT. Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess.