Kurzer Überblick
Die Patentanmeldung ist nun eingereicht. Wir haben jetzt einen Anmelde- bzw. Prioritätstag. Ab diesem Datum wird die Neuheit Ihrer Erfindung beurteilt.
Normalerweise wird eine europäische Patentanmeldung beim EPA (Europäisches Patentamt) oder eine deutsche Patentanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingereicht.
Wichtig zu wissen: Wir haben noch kein Patent. Die Patentanmeldung durchläuft eine Formalprüfung, Recherche und anschließend die sachliche Prüfung. Je nach Amt (z.B. DPMA, EPA) unterscheiden sich die genauen Schritte und Fristen leicht. Sie müssen keine Fristen im Blick haben – wir informieren Sie!
Wichtiger Meilenstein: Prioritätsjahr
Das Prioritätsjahr (die ersten 12 Monate ab Anmeldetag) ist unser strategisches Fenster.
Innerhalb dieser 12 Monate können wir die ursprüngliche Anmeldung – oft eine deutsche oder europäische – auf weitere Länder ausdehnen oder eine internationale PCT-Anmeldung einreichen.
Inhalt und Daten: Die bereits eingereichte Anmeldung darf inhaltlich nicht nachträglich mit „neuem" technischen Stoff erweitert werden. Was aber innerhalb der ersten 12 Monate möglich und sinnvoll ist: Zusätzliche Versuchsdaten und Belege erarbeiten, um die Erfindung zu untermauern.
Warum das hilft: Gute Daten und eine klare Anspruchsstrategie machen die Patentanmeldung überzeugender und helfen, mögliche Vorbehalte der Prüfer auszuräumen.
Nachanmeldung
Oft wird die ursprüngliche deutsche oder europäische Anmeldung (auch Prioritätsbegründende Anmeldung) auf weitere Länder ausgedehnt. Dies können einzelne Länder sein, oder es wird eine sog. internationale PCT-Anmeldung eingereicht.
Zeitfenster beachten
Aspekt
PCT
Erklärung
Patent Cooperation Treaty (deutsch: Patentzusammenarbeitsvertrag)
Aspekt
Abdeckung
Erklärung
Fast alle wichtigen Märkte – derzeit rund 157 Vertragsstaaten weltweit
Aspekt
Kein Weltpatent
Erklärung
Mit einer PCT-Anmeldung gibt es kein „Weltpatent". Stattdessen reicht man eine internationale Patentanmeldung ein, die später in einzelne Länder oder Regionen „überführt" wird.
Aspekt
Veröffentlichung
Erklärung
In der Regel 18 Monate ab Prioritätstag wird die Anmeldung international veröffentlicht
Aspekt
Länderwahl
Erklärung
Spätestens nach 30 bzw. 31 Monaten ab Prioritätstag wählen wir die Länder/Regionen, in denen wir Patentschutz wollen. Dort geht es mit dem nationalen Prüfungsverfahren weiter.
Unser Ansatz
Wir erstellen die passende Schutzrechtsstrategie immer in Abstimmung mit Erfinder:innen und Erfindungsberater:innen. So stellen wir sicher, dass Ihre Erfindung optimal geschützt wird – ohne unnötige Kosten und mit klarem Fokus auf die mit Ihnen abgestimmten Ziele.
So geht's weiter
Bei Fragen zum weiteren Ablauf oder zu konkreten Fristen: Wende dich an deine Erfindungsberater:in oder das Patentteam. Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess.