Kurzer Überblick
Die Patentanmeldung ist nun eingereicht. Wir haben jetzt einen Anmelde- bzw. Prioritätstag. Ab diesem Datum wird die Neuheit deiner Erfindung beurteilt.
Normalerweise wird eine europäische Patentanmeldung beim EPA (Europäisches Patentamt) oder eine deutsche Patentanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingereicht.
Wichtig zu wissen: Wir haben noch kein Patent. Die Patentanmeldung durchläuft eine Formalprüfung, Recherche und anschließend die sachliche Prüfung. Je nach Amt (z.B. DPMA, EPA) unterscheiden sich die genauen Schritte und Fristen leicht. Du musst keine Fristen im Blick haben – wir informieren dich!
Tag 0
Prioritätsbegründende Anmeldung eingereicht (Erstanmeldung)
Patent Cooperation Treaty (deutsch: Patentzusammenarbeitsvertrag)
1 Jahr nach Erstanmeldung
Internationale Patentanmeldung (PCT) oder einzelne Landespatente einreichen
Innerhalb dieser 12 Monate können wir die ursprüngliche Anmeldung auf weitere Länder ausdehnen oder eine internationale Patentanmeldung einreichen.
Inhalt und Daten: Die bereits eingereichte Anmeldung darf inhaltlich nicht nachträglich mit „neuem" technischen Stoff erweitert werden. Was aber innerhalb der ersten 12 Monate möglich und sinnvoll ist: Zusätzliche Versuchsdaten und Belege erarbeiten, um die Erfindung zu untermauern.
18 Monate nach Erstanmeldung
Veröffentlichung der Patentanmeldung
ab diesem Zeitpunkt kann jeder öffentlich die Patentanmeldung einsehen.
30/31 Monate nach Erstanmeldung (nur nach einer PCT!)
Entscheidung über die Wahl der Länder aus den Vertragsstaaten der PCT-Anmeldung
Spätestens nach 30 bzw. 31 Monaten ab Prioritätstag müssen die Länder/Regionen aus dem PCT-Abkommen gewählt werden, in denen Patentschutz gelten soll.
20 bzw. 21 Jahre nach Erstanmeldung
Ablauf des Patentschutzes
Unser Ansatz
Wir erstellen die passende Schutzrechtsstrategie immer in Abstimmung mit Erfinder:innen und den Transferstellen der Hochschulen. So stellen wir sicher, dass deine Erfindung optimal geschützt wird – ohne unnötige Kosten und mit klarem Fokus auf die mit dir abgestimmten Ziele.
So geht's weiter
Bei Fragen zum weiteren Ablauf oder zu konkreten Fristen: Bitte wende dich an die Transferstelle deiner Hochschule oder BAYPAT. Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess.