Der Anmeldetag der Patentanmeldung ist der offizielle Zeitstempel.
Ab hier wird festgelegt, was „vorher schon bekannt" war (Prioritätstag).
Alles, was vor diesem Datum öffentlich war – Vortrag, Paper, Messe-Poster, Blogpost – kann die Patentanmeldung gefährden.
Deshalb: Erst anmelden, dann erzählen. Kein Veröffentlichen, Präsentieren oder Posten vor der Einreichung der Patentanmeldung.
Warum zögern so viele beim Patentschutz?
Oft, weil die Publikation drängt und man befürchtet, dadurch Tempo zu verlieren. Dabei gilt: Patentierung und Publikation können Hand in Hand gehen, wenn Sie früh genug daran denken. Kurz gesagt: Erst sichern, dann publizieren. So verlieren Sie keine Zeit – und Ihre Erfindung ist geschützt.
Do’s
Früh starten
Melden Sie Ihre Erfindung, sobald Sie mit dem Paperschreiben loslegen. Das ist der Moment, an dem die Idee ohnehin gut greifbar und dokumentiert ist.
Zeitfenster sichern
Diese frühe Erfindungsmeldung gibt dem Patentteam genug Luft, die Erfindung zu sichten und die Patentanmeldung rechtzeitig einzureichen.
Publikation ohne Stolperfallen
Ist die Patentanmeldung eingereicht, kann das Manuskript veröffentlicht werden – die Erfindung ist dann geschützt.
Don'ts bis zur Patentanmeldung
Etwas öffentlich vorstellen, posten oder als Preprint hochladen.
Wenn ein Austausch nötig ist, nur vertraulich (NDA).
Beispiel
März 2026 – Klaus, Marias Kollege, erkennt nach dem Gespräch mit Maria, dass auch er eine Erfindung gemacht hat. Er plant, seine Daten am 15. Mai auf einer Konferenz vorzustellen, und reicht deshalb ebenfalls eine Erfindungsmeldung ein.
Nicht alle Beteiligten verfügen über Ihr Expertenwissen. Umso wichtiger ist eine verständliche und gut strukturierte Darstellung.
Im Teil „Erfindungsbeschreibung – So beschreiben Sie Ihre Erfindung klar und nachvollziehbar für die Erfindungsmeldung“ führen wir Sie durch die wichtigsten Schritte, um Ihre Erfindung verständlich zu beschreiben.