Der Anmeldetag der Patentanmeldung ist der offizielle Zeitstempel.
Ab hier wird festgelegt, was „vorher schon bekannt" war (Prioritätstag).
Alles, was vor diesem Datum öffentlich war – Vortrag, Paper, Preprint, Messe-Poster, Blogpost – kann die Patentanmeldung gefährden.
Bitte beachte auch, dass Deine Idee/Erfindung auch nicht in öffentliche KI-Systeme (z. B. ChatGPT, Copilot, o. ä.) eingegeben werden darf. Mit der Eingabe verlieren diese Informationen ihren vertraulichen Charakter und können nicht mehr als Patent geschützt werden.
Deshalb: Erst anmelden, dann publizieren. Kein Veröffentlichen, Präsentieren oder Posten vor der Einreichung der Patentanmeldung.
Patentanmeldung und Publikation
Eine Patentanmeldung muss deine Publikation in der Regel nicht verzögern. Peer-Review-Verfahren sind normalerweise vertraulich – kläre die Policy des Journals vorab. Die Patentanmeldung kann parallel zum Peer-Review-Prozess ausgearbeitet und eingereicht werden. So gehen Veröffentlichung und Schutzrechte Hand in Hand.
Typische Situationen – gilt das als Veröffentlichung?
Situation
Internes Kolloquium
Öffentlich
Meist nein.
Empfehlung
Trotzdem vorher mit Transferstelle klären.
Situation
Konferenz-Submission (noch nicht akzeptiert)
Öffentlich
Kann als Veröffentlichung gelten, je nach Prozess.
Empfehlung
Unbedingt vor Einreichung klären.
Situation
Preprint auf arXiv
Öffentlich
Ja.
Empfehlung
Vor Upload mit Transferstelle Kontakt aufnehmen.
Situation
GitHub (öffentlich)
Öffentlich
Ja.
Empfehlung
Vor Upload mit Transferstelle Kontakt aufnehmen.
Tipp
Unsicher, ob etwas „öffentlich" ist? Behandle es als öffentlich. Lieber zu früh melden als zu spät.
Beispiel
Februar 2026 – Ingenieurin Anna entwickelt in der Forschungsabteilung einer Hochschule ein neuartiges Sensorsystem, das den Energieverbrauch von Elektrofahrzeugen deutlich effizienter steuern kann. Gleichzeitig bereitet ihr Team ein technisches Fachpaper für eine internationale Konferenz vor. Zunächst sorgt sie sich, dass eine Patentanmeldung die Veröffentlichung verzögern könnte.
Ihre Sorge ist jedoch unbegründet, denn die Patentabteilung erklärt ihr, dass das vertrauliche Begutachtungsverfahren des Journals normalerweise kein Hindernis darstellt und die Patentanmeldung parallel ausgearbeitet und eingereicht werden kann. So werden Fachpublikation und Schutzrechte gleichzeitig gesichert.