Der Anmeldetag der Patentanmeldung ist der offizielle Zeitstempel.
Ab hier wird festgelegt, was „vorher schon bekannt" war (Prioritätstag).
Alles, was vor diesem Datum öffentlich war – Vortrag, Paper, Messe-Poster, Blogpost – kann die Patentanmeldung gefährden.
Deshalb: Erst anmelden, dann erzählen. Kein Veröffentlichen, Präsentieren oder Posten vor der Einreichung der Patentanmeldung.
Patentanmeldung und Publikation
Eine Patentanmeldung muss Ihre Paper-Publikation in der Regel nicht verzögern. Peer-Review-Verfahren sind normalerweise vertraulich – klären Sie die Policy des Journals vorab. Die Patentanmeldung kann parallel zum Peer-Review-Prozess ausgearbeitet und eingereicht werden. So gehen Veröffentlichung und Schutzrechte Hand in Hand.
Typische Situationen – gilt das als Veröffentlichung?
Situation
Internes Kolloquium
Öffentlich
Meist nein.
Empfehlung
Trotzdem vorher mit TTO klären.
Situation
Konferenz-Submission (noch nicht akzeptiert)
Öffentlich
Kann als Veröffentlichung gelten, je nach Prozess.
Empfehlung
Unbedingt vor Einreichung klären
Situation
Preprint auf arXivt
Öffentlich
Ja.
Empfehlung
Vor Upload mit Transferstelle Kontakt aufnehmen
Situation
GitHub (öffentlich)
Öffentlich
Ja.
Empfehlung
Vor Upload mit Transferstelle Kontakt aufnehmen
Tipp
Unsicher, ob etwas „öffentlich" ist? Behandeln Sie es als öffentlich. Lieber zu früh melden als zu spät.
Beispiel
Februar 2026 – Maria reicht die Erfindungsmeldung bei ihrer Universität ein und schreibt parallel am Manuskript für ihr Paper.