Was ist eine Erfindung

Warum ist es wichtig, schnell zu sein?

Einleitung

Habe ich eine Erfindung gemacht?

Erfindung gemacht – was jetzt?

Warum schnell sein?

Wann publizieren?

Schritt

4

von

5

Der Anmeldetag der Patentanmeldung ist der offizielle Zeitstempel.

Ab hier wird festgelegt, was „vorher schon bekannt" war (Prioritätstag).

Alles, was vor diesem Datum öffentlich war – Vortrag, Paper, Preprint, Messe-Poster, Blogpost – kann die Patentanmeldung gefährden.

Bitte beachte auch, dass Deine Idee/Erfindung auch nicht in öffentliche KI-Systeme (z. B. ChatGPT, Copilot, o. ä.) eingegeben werden darf. Mit der Eingabe verlieren diese Informationen ihren vertraulichen Charakter und können nicht mehr als Patent geschützt werden.

Deshalb: Erst anmelden, dann publizieren. Kein Veröffentlichen, Präsentieren oder Posten vor der Einreichung der Patentanmeldung.

Patentanmeldung und Publikation

Eine Patentanmeldung muss deine Publikation in der Regel nicht verzögern. Peer-Review-Verfahren sind normalerweise vertraulich – kläre die Policy des Journals vorab. Die Patentanmeldung kann parallel zum Peer-Review-Prozess ausgearbeitet und eingereicht werden. So gehen Veröffentlichung und Schutzrechte Hand in Hand.

Typische Situationen – gilt das als Veröffentlichung?

Situation

Internes Kolloquium

Öffentlich

Meist nein.

Empfehlung

Trotzdem vorher mit Transferstelle klären.

Situation

Konferenz-Submission (noch nicht akzeptiert)

Öffentlich

Kann als Veröffentlichung gelten, je nach Prozess.

Empfehlung

Unbedingt vor Einreichung klären.

Situation

Preprint auf arXiv

Öffentlich

Ja.

Empfehlung

Vor Upload mit Transferstelle Kontakt aufnehmen.

Situation

GitHub (öffentlich)

Öffentlich

Ja.

Empfehlung

Vor Upload mit Transferstelle Kontakt aufnehmen.

Tipp

Unsicher, ob etwas „öffentlich" ist? Behandle es als öffentlich. Lieber zu früh melden als zu spät.

Beispiel

Februar 2026 – Ingenieurin Anna entwickelt in der Forschungsabteilung einer Hochschule ein neuartiges Sensorsystem, das den Energieverbrauch von Elektrofahrzeugen deutlich effizienter steuern kann. Gleichzeitig bereitet ihr Team ein technisches Fachpaper für eine internationale Konferenz vor. Zunächst sorgt sie sich, dass eine Patentanmeldung die Veröffentlichung verzögern könnte.

Ihre Sorge ist jedoch unbegründet, denn die Patentabteilung erklärt ihr, dass das vertrauliche Begutachtungsverfahren des Journals normalerweise kein Hindernis darstellt und die Patentanmeldung parallel ausgearbeitet und eingereicht werden kann. So werden Fachpublikation und Schutzrechte gleichzeitig gesichert.

Bereit für den nächsten Schritt?

Jetzt weißt du: Erst kommt die Meldung deiner Erfindung und die Einreichung der Patentanmeldung. Danach kann veröffentlicht werden. Weiter zu Schritt 5: Publizieren und schützen ohne Tempoverlust?

English

Bayerische Patentalliant Erfindungscheck

Der BAYPAT Erfindungscheck ist ein praxisnaher Schritt-für-Schritt-Leitfaden der Bayerischen Patentallianz – für Forschende und alle, die Erfindungen im Hochschulkontext begleiten.

In drei interaktiven Modulen erfährst du, wie du eine Erfindung einordnen, sie verständlich beschreiben und was nach der Meldung im Patentierungsprozess wichtig ist – mit dem Leitmotiv: erst Schutz klären, dann publizieren.

Kontakt

Bayerische Patentallianz GmbH

Prinzregentenstr. 52

80538 München

Germany

© 2026 Bayerische Patentallianz GmbH

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Alles, was vor diesem Datum öffentlich war – Vortrag, Paper, Preprint, Messe-Poster, Blogpost – kann die Patentanmeldung gefährden.

Bitte beachte auch, dass Deine Idee/Erfindung auch nicht in öffentliche KI-Systeme (z. B. ChatGPT, Copilot, o. ä.) eingegeben werden darf. Mit der Eingabe verlieren diese Informationen ihren vertraulichen Charakter und können nicht mehr als Patent geschützt werden.

Deshalb: Erst anmelden, dann publizieren. Kein Veröffentlichen, Präsentieren oder Posten vor der Einreichung der Patentanmeldung.

Patentanmeldung und Publikation

Eine Patentanmeldung muss deine Publikation in der Regel nicht verzögern. Peer-Review-Verfahren sind normalerweise vertraulich – kläre die Policy des Journals vorab. Die Patentanmeldung kann parallel zum Peer-Review-Prozess ausgearbeitet und eingereicht werden. So gehen Veröffentlichung und Schutzrechte Hand in Hand.

Typische Situationen – gilt das als Veröffentlichung?

Situation

Internes Kolloquium

Öffentlich

Meist nein.

Empfehlung

Trotzdem vorher mit Transferstelle klären.

Situation

Konferenz-Submission (noch nicht akzeptiert)

Öffentlich

Kann als Veröffentlichung gelten, je nach Prozess.

Empfehlung

Unbedingt vor Einreichung klären.

Situation

Preprint auf arXiv

Öffentlich

Ja.

Empfehlung

Vor Upload mit Transferstelle Kontakt aufnehmen.

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Öffentlich

Ja.

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Vor Upload mit Transferstelle Kontakt aufnehmen.

Tipp

Unsicher, ob etwas „öffentlich" ist? Behandle es als öffentlich. Lieber zu früh melden als zu spät.

Beispiel

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Ihre Sorge ist jedoch unbegründet, denn die Patentabteilung erklärt ihr, dass das vertrauliche Begutachtungsverfahren des Journals normalerweise kein Hindernis darstellt und die Patentanmeldung parallel ausgearbeitet und eingereicht werden kann. So werden Fachpublikation und Schutzrechte gleichzeitig gesichert.

Bereit für den nächsten Schritt?

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Bayerische Patentalliant Erfindungscheck

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In drei interaktiven Modulen erfährst du, wie du eine Erfindung einordnen, sie verständlich beschreiben und was nach der Meldung im Patentierungsprozess wichtig ist – mit dem Leitmotiv: erst Schutz klären, dann publizieren.

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Bitte beachte auch, dass Deine Idee/Erfindung auch nicht in öffentliche KI-Systeme (z. B. ChatGPT, Copilot, o. ä.) eingegeben werden darf. Mit der Eingabe verlieren diese Informationen ihren vertraulichen Charakter und können nicht mehr als Patent geschützt werden.

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Eine Patentanmeldung muss deine Publikation in der Regel nicht verzögern. Peer-Review-Verfahren sind normalerweise vertraulich – kläre die Policy des Journals vorab. Die Patentanmeldung kann parallel zum Peer-Review-Prozess ausgearbeitet und eingereicht werden. So gehen Veröffentlichung und Schutzrechte Hand in Hand.

Typische Situationen – gilt das als Veröffentlichung?

Situation

Internes Kolloquium

Öffentlich

Meist nein.

Empfehlung

Trotzdem vorher mit Transferstelle klären.

Situation

Konferenz-Submission (noch nicht akzeptiert)

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Kann als Veröffentlichung gelten, je nach Prozess.

Empfehlung

Unbedingt vor Einreichung klären.

Situation

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Ja.

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Ja.

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Ihre Sorge ist jedoch unbegründet, denn die Patentabteilung erklärt ihr, dass das vertrauliche Begutachtungsverfahren des Journals normalerweise kein Hindernis darstellt und die Patentanmeldung parallel ausgearbeitet und eingereicht werden kann. So werden Fachpublikation und Schutzrechte gleichzeitig gesichert.

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