Haben Sie eine Erfindung gemacht, so müssen Sie diese zügig der Universität melden (wie das am besten geht, erfahren Sie im Erfindungsbeschreibungscheck).
Was passiert dann? Der Arbeitgeber entscheidet.
Der Arbeitgeber kann die Erfindung „in Anspruch nehmen" oder sie „freigeben".
Wenn der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nimmt
Schutzrechte anmelden: Der Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung eines Patents.
Keine Kosten für die Erfinder:innen: alle Amtsgebühren und Kosten für Patentanwält:innen trägt der Arbeitgeber.
Erfinder:innen an Hochschulen erhalten 30 % der Einnahmen, die mit der Erfindung erzielt werden.
Wenn der Arbeitgeber die Erfindung freigibt
Alle Rechte gehen auf die Erfinderin/den Erfinder über.
Freie Bahn: Die Entscheidung über das weitere Vorgehen – z.B. Patentanmeldung ja oder nein – liegt bei Ihnen.
Volles Risiko, voller Ertrag: Kosten und Aufwand liegen bei Ihnen, dafür gehören mögliche Einnahmen auch vollständig Ihnen.
Beispiel
Januar 2026 – Maria beginnt, ihre Ergebnisse für ein Manuskript aufzubereiten, und informiert sich darüber, wie sie die Erfindung bei ihrer Universität melden kann.