Ich habe eine Erfindung gemacht – was jetzt?

Meldung an die Hochschule: Ablauf, Anspruchnahme und Freigabe.

Einleitung

Habe ich eine Erfindung gemacht?

Erfindung gemacht – was jetzt?

Warum schnell sein?

Wann publizieren?

Schritt

3

von

5

Haben Sie eine Erfindung gemacht, so müssen Sie diese zügig der Universität melden (wie das am besten geht, erfahren Sie im Erfindungsbeschreibungscheck).

Was passiert dann? Der Arbeitgeber entscheidet.

Der Arbeitgeber kann die Erfindung „in Anspruch nehmen" oder sie „freigeben".

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nimmt

Schutzrechte anmelden: Der Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung eines Patents.

Keine Kosten für die Erfinder:innen: alle Amtsgebühren und Kosten für Patentanwält:innen trägt der Arbeitgeber.

Erfinder:innen an Hochschulen erhalten 30 % der Einnahmen, die mit der Erfindung erzielt werden.

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung freigibt

Alle Rechte gehen auf die Erfinderin/den Erfinder über.

Freie Bahn: Die Entscheidung über das weitere Vorgehen – z.B. Patentanmeldung ja oder nein – liegt bei Ihnen.

Volles Risiko, voller Ertrag: Kosten und Aufwand liegen bei Ihnen, dafür gehören mögliche Einnahmen auch vollständig Ihnen.

Beispiel

Januar 2026 – Maria beginnt, ihre Ergebnisse für ein Manuskript aufzubereiten, und informiert sich darüber, wie sie die Erfindung bei ihrer Universität melden kann.

Bereit für den nächsten Schritt?

Die Meldung Ihrer Erfindung ist der erste entscheidende Schritt. Klicken Sie hier, um mit Schritt 4 „Warum ist es wichtig, schnell zu sein?“ zu starten.

Bayerische Patentalliant Erfindungscheck

Der BAYPAT Erfindungscheck ist ein praxisnaher Schritt-für-Schritt-Leitfaden der Bayerischen Patentallianz – für Forschende und alle, die Erfindungen im Hochschulkontext begleiten.

In drei interaktiven Modulen erfahren Sie, wie Sie eine Erfindung einordnen, sie verständlich beschreiben und was nach der Meldung im Patentierungsprozess wichtig ist – mit dem Leitmotiv: erst Schutz klären, dann publizieren.

Kontakt

Bayerische Patentallianz GmbH

Prinzregentenstr. 52

80538 München

Germany

© 2026 Bayerische Patentallianz GmbH

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Haben Sie eine Erfindung gemacht, so müssen Sie diese zügig der Universität melden (wie das am besten geht, erfahren Sie im Erfindungsbeschreibungscheck).

Was passiert dann? Der Arbeitgeber entscheidet.

Der Arbeitgeber kann die Erfindung „in Anspruch nehmen" oder sie „freigeben".

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nimmt

Schutzrechte anmelden: Der Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung eines Patents.

Keine Kosten für die Erfinder:innen: alle Amtsgebühren und Kosten für Patentanwält:innen trägt der Arbeitgeber.

Erfinder:innen an Hochschulen erhalten 30 % der Einnahmen, die mit der Erfindung erzielt werden.

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung freigibt

Alle Rechte gehen auf die Erfinderin/den Erfinder über.

Freie Bahn: Die Entscheidung über das weitere Vorgehen – z.B. Patentanmeldung ja oder nein – liegt bei Ihnen.

Volles Risiko, voller Ertrag: Kosten und Aufwand liegen bei Ihnen, dafür gehören mögliche Einnahmen auch vollständig Ihnen.

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Was passiert dann? Der Arbeitgeber entscheidet.

Der Arbeitgeber kann die Erfindung „in Anspruch nehmen" oder sie „freigeben".

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nimmt

Schutzrechte anmelden: Der Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung eines Patents.

Keine Kosten für die Erfinder:innen: alle Amtsgebühren und Kosten für Patentanwält:innen trägt der Arbeitgeber.

Erfinder:innen an Hochschulen erhalten 30 % der Einnahmen, die mit der Erfindung erzielt werden.

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung freigibt

Alle Rechte gehen auf die Erfinderin/den Erfinder über.

Freie Bahn: Die Entscheidung über das weitere Vorgehen – z.B. Patentanmeldung ja oder nein – liegt bei Ihnen.

Volles Risiko, voller Ertrag: Kosten und Aufwand liegen bei Ihnen, dafür gehören mögliche Einnahmen auch vollständig Ihnen.

Beispiel

Januar 2026 – Maria beginnt, ihre Ergebnisse für ein Manuskript aufzubereiten, und informiert sich darüber, wie sie die Erfindung bei ihrer Universität melden kann.

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