Was ist einer Erfindung

Ich habe eine Erfindung gemacht – was jetzt?

Einleitung

Habe ich eine Erfindung gemacht?

Erfindung gemacht – was jetzt?

Warum schnell sein?

Wann publizieren?

Schritt

3

von

5

Hast du eine Erfindung gemacht, so musst du diese zügig der Universität melden (wie das am besten geht, erfährst du im Guide zum Thema Erfindungsbeschreibung).

Was passiert dann? Der Arbeitgeber entscheidet.

Der Arbeitgeber kann die Erfindung „in Anspruch nehmen" oder sie „freigeben".

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nimmt

Schutzrecht(e) anmelden: Der Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung eines Patents.

Keine Kosten für die Erfinder:innen: Amtsgebühren und Kosten für Patentanwält:innen trägt der Arbeitgeber.

Erfinder:innen an Hochschulen erhalten 30 % der Einnahmen, die mit der Erfindung erzielt werden.

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung freigibt

Alle Rechte gehen auf dich als Erfinder:in über.

Freie Bahn: Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt bei den Erfindern.

Volles Risiko, voller Ertrag: Kosten und Aufwand liegen bei den Erfindern, dafür gehören mögliche Einnahmen auch vollständig dir.

Beispiel

Inanspruchnahme

Maria meldet ihre Erfindung bei ihrer Universität. Diese beauftragt die BayPAT, die Erfindung im Hinblick auf Patentierbarkeit und Vermarktbarkeit zu prüfen. Nach der Begutachtung empfiehlt die BAYPAT der Universität, die Erfindung in Anspruch zu nehmen. Die Universität folgt dieser Empfehlung und nimmt die Erfindung offiziell in Anspruch. Anschließend wird die Ausarbeitung einer Patentanmeldung gestartet.

Freigabe

Auch Marias Kollege hat eine Erfindung gemacht und meldet diese bei der Universität. Wieder prüft die BAYPAT die Erfindung hinsichtlich Patentierbarkeit und Vermarktbarkeit. Dabei stößt sie jedoch auf eine bereits erschienene Publikation, in der der Kern der Erfindung beschrieben ist. Dadurch ist eine Patentierung nicht mehr möglich. Aus diesem Grund entscheidet die Universität, die Erfindung freizugeben.

Bereit für den nächsten Schritt?

Die Meldung deiner Erfindung ist der erste entscheidende Schritt. Klicke hier, um mit Schritt 4 „Warum ist es wichtig, schnell zu sein?“ zu starten.

English

Bayerische Patentalliant Erfindungscheck

Der BAYPAT Erfindungscheck ist ein praxisnaher Schritt-für-Schritt-Leitfaden der Bayerischen Patentallianz – für Forschende und alle, die Erfindungen im Hochschulkontext begleiten.

In drei interaktiven Modulen erfährst du, wie du eine Erfindung einordnen, sie verständlich beschreiben und was nach der Meldung im Patentierungsprozess wichtig ist – mit dem Leitmotiv: erst Schutz klären, dann publizieren.

Kontakt

Bayerische Patentallianz GmbH

Prinzregentenstr. 52

80538 München

Germany

© 2026 Bayerische Patentallianz GmbH

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Was passiert dann? Der Arbeitgeber entscheidet.

Der Arbeitgeber kann die Erfindung „in Anspruch nehmen" oder sie „freigeben".

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nimmt

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Keine Kosten für die Erfinder:innen: Amtsgebühren und Kosten für Patentanwält:innen trägt der Arbeitgeber.

Erfinder:innen an Hochschulen erhalten 30 % der Einnahmen, die mit der Erfindung erzielt werden.

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung freigibt

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Volles Risiko, voller Ertrag: Kosten und Aufwand liegen bei den Erfindern, dafür gehören mögliche Einnahmen auch vollständig dir.

Beispiel

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Maria meldet ihre Erfindung bei ihrer Universität. Diese beauftragt die BayPAT, die Erfindung im Hinblick auf Patentierbarkeit und Vermarktbarkeit zu prüfen. Nach der Begutachtung empfiehlt die BAYPAT der Universität, die Erfindung in Anspruch zu nehmen. Die Universität folgt dieser Empfehlung und nimmt die Erfindung offiziell in Anspruch. Anschließend wird die Ausarbeitung einer Patentanmeldung gestartet.

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Auch Marias Kollege hat eine Erfindung gemacht und meldet diese bei der Universität. Wieder prüft die BAYPAT die Erfindung hinsichtlich Patentierbarkeit und Vermarktbarkeit. Dabei stößt sie jedoch auf eine bereits erschienene Publikation, in der der Kern der Erfindung beschrieben ist. Dadurch ist eine Patentierung nicht mehr möglich. Aus diesem Grund entscheidet die Universität, die Erfindung freizugeben.

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In drei interaktiven Modulen erfährst du, wie du eine Erfindung einordnen, sie verständlich beschreiben und was nach der Meldung im Patentierungsprozess wichtig ist – mit dem Leitmotiv: erst Schutz klären, dann publizieren.

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Was passiert dann? Der Arbeitgeber entscheidet.

Der Arbeitgeber kann die Erfindung „in Anspruch nehmen" oder sie „freigeben".

Wenn der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nimmt

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Keine Kosten für die Erfinder:innen: Amtsgebühren und Kosten für Patentanwält:innen trägt der Arbeitgeber.

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